Grundsteuerreform 2022
Die Neubewertung der Grundsteuer beginnt bereits 2022:
In diesem Jahr müssen alle Grundstückeigentümer und Immobilieneigentümer eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt abgeben. Die Abgabe muss grundsätzlich elektronisch erfolgen. Das soll voraussichtlich ab dem 01.07.2022 über das Online-Angebot der Steuerverwaltung »Mein ELSTER« möglich sein. Als Abgabefrist für die Erklärung ist der 31.10.2022 vorgesehen.
Info-Quelle steuertipps.de